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Das globale Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien - GHS
GHS ("Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals") ist ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und trägt somit der verstärkten Globalisierung Rechnung. GHS stellt die Grundlagen für die Einstufung von Chemikalien nach deren Gefahrenpotential zur Verfügung und soll auf diese Weise, gemeinsam mit entsprechenden Kennzeichnungs- und Kommunikationselementen, entsprechend harmonisierte Risikomanagementmaßnahmen ermöglichen. Dies nicht nur im Chemikalienrecht, Transportrecht und dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch im täglichen Leben. Auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg 2002 wurde empfohlen, GHS so rasch wie möglich zu implementieren, um ab 2008 ein vollkommen funktionsfähiges System zu haben.
EU-Verordnung in Kraft!
Fristgerecht wurde am 31. Dezember 2008 die Verordnung Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im EU - Amtsblatt (L353; CLP-Verordnung) veröffentlicht. Die Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft (Artikel 62). Optional können seit diesem Datum bereits die neuen Vorschriften für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung angewandt werden. Wird ein Stoff oder ein Gemisch nach den GHS - Regeln gekennzeichnet, dann muss die bisher geltende Einstufung nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie noch bis zum 1. Juni 2015 im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
Jedenfalls sind folgende Übergangsbestimmungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung zu beachten.