FCIO - Fachverband der chemischen Industrie Österreichs1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
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Die REACH-Leitlinien liefern ergänzende Informationen zur EU-Verordnung. Dabei geht es um alle technischen Aspekte von REACH. Diese Unterlagen wurden mit Hilfe und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, Nichtregierungsorganisationen und der Wirtschaft erstellt und sind als zusätzliche Interpretationshilfen anzusehen.
Diese Leitfäden, die schrittweise fertig gestellt werden und ständig an den letzten Stand der Gesetzgebung angepasst werden, gliedern sich in Leitlinien für die Wirtschaft und die zuständigen Behörden sowie Leitlinien zu verschiedenen Methoden unter REACH.
Eine gute Übersicht über die Leitlinie finden Sie unter http://guidance.echa.europa.eu/index_de.htm. Achtung: Diese Leitlinien werden in Abhängigkeit neuer Erfahrungen und Interpretationen laufend überarbeitet!
Für die Wirtschaft wesentliche Leitlinien sind die Leitlinien zur Registrierung (inklusive dem Umgang mit Zwischenprodukten, Polymeren und Stoffen zur verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung), die Leitlinen zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen, die Leitlinien zu den Anforderungen an nachgeschaltete Anwender und die Leitlinien zur Ermittlung und Benennung von Stoffen im Rahmen von REACH.
Weitere Leitlinien, die besonders für die eigentliche Registrierung von Bedeutung sind, sind die umfangreichen Darstellungen zu den Datenanforderungen und der Risikobewertung unter REACH; nämlich den Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung.