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Worin liegt der Unterschied zwischen Risiko und Gefahr?

In der Diskussion über Chemikalien werden die Begriffe „Risiko“ und „Gefahr“ sehr oft gleichbedeutend verwendet. Die Unterscheidung ist jedoch wesentlich und für eine sachlich richtige Debatte über die Sicherheit von chemischen Produkten und die Verfahren zu deren Herstellung entscheidend.

Eine gebräuchliche Definition für Risiko ist das empfundene Ausmaß eines möglichen Schadens. Täglich werden Risiken bewusst oder unbewusst abgeschätzt, ob sie hoch, gering oder vernachlässigbar sind, wie z. B. vor der Entscheidung, eine Straße zu überqueren oder in ein Flugzeug zu steigen. Auch Firmen nehmen durch ihre Aktivitäten Risiken auf sich bzw. sind mit den Produkten, die sie herstellen, mitunter Risiken verbunden.

Risiko = Gefahr x Exposition

Damit in Wirklichkeit ein persönlicher Schaden eintreten kann, also dass tatsächlich ein persönliches Risiko besteht, muss sowohl eine Gefahr und eine entsprechende Exposition gegenüber dieser Gefahr bestehen. Ohne dass beide zur selben Zeit vorhanden sind, kann kein Risiko bestehen.

Risikoforscher bestimmen Risiko durch ein Szenario, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen dieses Szenarios. Wichtige Elemente eines Szenarios sind das Vorhandensein einer gefährlichen Eigenschaft und persönliche Betroffenheit.

Ein Gegenstand oder ein chemischer Stoff ist dann gefährlich, wenn er eine schädliche Auswirkung bedingen kann. Beispiele solcher Objekte mit gefährlichen Eigenschaften aus dem täglichen Leben sind unebene Gehwege, vereiste Straßen, brennende Kerzen oder ein Treibstofflager. Für chemische Stoffe wird im EU-weit harmonisierten Chemikalienrecht bereits in fünfzehn verschiedene gefährliche Eigenschaften unterschieden. Die bekanntesten und wichtigsten darunter sind etwa „explosionsgefährlich“, „entzündlich“, „giftig“, „krebserzeugend“.

Betroffenheit bedeutet, dass Menschen dieser Gefährdung ausgesetzt (exponiert) sind. Exposition beschreibt auch das Ausmaß, bis zu dem wahrscheinliche Empfänger bzw. Betroffene der Gefährdung ausgesetzt sind.

Risiko und Gefährdung bei Chemikalien

Damit also ein Risiko besteht, muss gleichzeitig ein chemischer Stoff mit einer gefährlichen Eigenschaft und eine Exposition gegenüber diesem chemischen Stoff vorhanden sein. Aber auch wenn ein chemischer Stoff gefährliche Eigenschaften besitzt, ist das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgesprochen niedrig, wenn die Chemikalie unter kontrollierten Bedingungen sicher gehandhabt werden kann. In diesem Fall tritt Exposition erst gar nicht auf, ein Risiko besteht nicht.

Zum Beispiel kann ein Feuer oder eine Explosion in einer Industrieanlage Schaden an dieser selbst, an nahe gelegenen Gebäuden sowie an Fahrzeugen anrichten. Menschen werden nicht verletzt, wenn diese von vorneherein nicht anwesend waren - wie etwa bei vollautomatischem Betrieb - oder sich rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten.

Bei der Exposition gegenüber chemischen Stoffen kann der physikalische Abstand in den meisten Fällen durch sichere Handhabung eingehalten werden. Ist das nicht möglich, d. h. kann die Exposition (und damit das Risiko) nicht auf Null gesetzt werden, so ist die Höhe und Dauer der Exposition für das tatsächliche Risiko ausschlaggebend. Ein Beispiel dafür wäre etwa die Lösungsmittelbelastung in einer Lackiererei. Das Risiko hier ist aber beeinflussbar: Denn es macht einen Unterschied, ob beispielsweise Farbe freihändig aufgetragen wird, mit persönlicher Schutzausrüstung oder unter kontrollierten Bedingungen in einer Lackierkabine mit Absaugung.

Risikobewertung in der chemischen Industrie

Die Risikobewertung chemischer Stoffe ist ein elementares Managementwerkzeug in der chemischen Industrie. Um zu bestimmen ob, wie und unter welchen Umständen von chemischen Stoffen ein Schaden verursacht werden könnte, werden Gefährdung und Exposition herangezogen. Im Arbeitnehmerschutz wird etwa typischerweise ein Erkrankungsfall auf hunderttausend Arbeitnehmer bei jener Belastung akzeptiert, die die Einhaltung eines definierten Grenzwertes mit sich bringt. Als Basis werden 8 Stunden pro Arbeitstag bei 35 Arbeitsjahren herangezogen.

Ähnlich ist der Vorgang der Risikobewertung bei Rückständen von chemischen Stoffen, die z. B. als Pflanzenschutzmittel bewusst ausgebracht werden. Hier ist unbestreitbar für den Konsumenten eines landwirtschaftlichen Produktes eine Exposition vorhanden, jedoch das Ausmaß ist entscheidend. Dieses wird ebenfalls durch Grenzwerte beschränkt, die aus bestimmten Kennzahlen abgeleitet werden.

Die einzige verlässliche Grundlage für die Bewertung von Risiken, die von Chemikalien ausgehen, ist fundierte Wissenschaft. Aufgrund eines missverstandenen Vorsorgeprinzips wird tendenziell jedoch oft nur die gefährliche Eigenschaft einer Chemikalie herangezogen und zur Risikobewertung umformuliert. Sinnvolle Risikomanagemententscheidungen müssen sich jedoch auf Risikobewertungen stützen, die die tatsächliche Verwendung und Exposition einbeziehen.

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