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Stimmt es, dass die Schweizer Kracher bald verboten werden?

Tatsächlich dürfen ab 4. Juli 2013 die sogenannten 'Schweizer Kracher', die man auch als 'Piraten' kennt, nicht mehr verkauft werden. Besitzen und zünden darf man seine Vorräte an Blitzknallsätzen der sogenannten Klasse F2 aber doch noch vier weitere Jahre lang. Dann wird dies ebenso strafbar.

Verantwortungsvoller Umgang ist notwendig

Neben der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, ist vor allem der verantwortungsvoller Umgang mit Raketen und Knallkörpern, sowie deren sachgerechte Lagerung notwendig. Dazu gehört, dass die Altersbeschränkungen beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet und eingehalten werden. Für den Erwerb von Pyrotechnikartikel der Kategorie F 2 – z.B. sog. Babyraketen oder Feuertöpfe -  wurde im neuen Pyrotechnikgesetz, das seit Anfang 2010 in Österreich gilt und bei Verstößen unter anderem Strafen bis zu 3.600 Euro vorsieht, das Schutzalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.  Aber auch die Eltern  sollten wissen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 1 – dazu gehören etwa Knallerbsen oder so genannte Mäusepiepser - nicht an unter 12-Jährige abgegeben werden dürfen. Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F 2 dürfen nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, erworben werden.

Feuerwerkskörper nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwenden

Jeder Zwischenfall mit Feuerwerkskörpern ist einer zu viel. In Österreich hat in den vergangenen Jahren die Zahl der nennenswerten Vorfälle mit Feuerwerkskörpern abgenommen. Es scheint, dass das Sicherheitsbewußtsein in der Bevölkerung merklichen Auftrieb erhalten hat und sich ordnungsmäßer Umgang durchsetzt.

Um ungetrübte Freude am Feuerwerk genießen zu können, gilt es einige grundsätzliche Regeln zu beachten:

  • Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen aller Art im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen ist verboten.
  • Mit Feuerwerks- und Knallkörpern stets vom Körper weg hantieren.
  • Niemals auf Menschen zu zielen.
  • Niemals bereits gezündete Feuerwerkskörper in den Händen zu behalten.
  • Für das Abfeuern von Raketen (dort, wo erlaubt!) eine entsprechend gesicherte Abschussvorrichtung benutzen.
  • Und: auch kleinste Feuerwerkskörper nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwenden.

 

 

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