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Verantwortungsvoller Umgang ist notwendig
Neben der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, ist vor allem der verantwortungsvoller Umgang mit Raketen und Knallkörpern, sowie deren sachgerechte Lagerung notwendig. Dazu gehört, dass die Altersbeschränkungen beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet und eingehalten werden. Für den Erwerb von Pyrotechnikartikel der Kategorie F 2 – z.B. sog. Babyraketen oder Feuertöpfe - wurde im neuen Pyrotechnikgesetz, das seit Anfang 2010 in Österreich gilt und bei Verstößen unter anderem Strafen bis zu 3.600 Euro vorsieht, das Schutzalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Aber auch die Eltern sollten wissen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 1 – dazu gehören etwa Knallerbsen oder so genannte Mäusepiepser - nicht an unter 12-Jährige abgegeben werden dürfen. Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F 2 dürfen nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, erworben werden.
Feuerwerkskörper nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwenden
Jeder Zwischenfall mit Feuerwerkskörpern ist einer zu viel. In Österreich hat in den vergangenen Jahren die Zahl der nennenswerten Vorfälle mit Feuerwerkskörpern abgenommen. Es scheint, dass das Sicherheitsbewußtsein in der Bevölkerung merklichen Auftrieb erhalten hat und sich ordnungsmäßer Umgang durchsetzt.
Um ungetrübte Freude am Feuerwerk genießen zu können, gilt es einige grundsätzliche Regeln zu beachten: