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Joghurt, Milch, Fleisch, Teigwaren und vieles mehr findet man heute meist in Kunststoff verpackt in den Regalen der Lebensmittelgeschäfte. Grund dafür sind die vielen praktischen Eigenschaften von Kunststoffen, wie z. B. das geringe Gewicht, die geringe Bruchgefahr und der optimale Schutz der verpackten Güter.
Kunststoffverpackungen für den Lebensmittelbereich unterliegen dem sehr strengen österreichischen Lebensmittelgesetz und benötigen für ihren Einsatz eine gesetzliche Zulassung. In der Kunststoffverordnung legen strenge EU-Verordnungen und das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) genau fest, welche Kunststoffmaterialien und Zusatzstoffe (z. B. Farbstoffe) für Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden dürfen, und enthält strenge Grenzwerte für das Auswandern (Fachausdruck: Migration) von Stoffen aus Verpackungen in Lebensmittel.
Das Migrationsverhalten wird im Zuge der Zulassungsprüfungen genau untersucht. Dabei werden in den Verpackungen verschiedene Stoffe, wie z. B. Wasser, verdünnte Essigsäure, Olivenöl, gelagert und zwar je nach zukünftiger Anwendung der Verpackung, bei verschiedenen Temperaturen und für verschieden lange Zeiträume. Die Gesamtmenge an Stoffen, die höchstens aus einer Kunststoffverpackung auswandern darf, ist äußerst gering und für Menschen unbedenklich.