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FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs
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Gibt es ein Patent auf Leben?

Nein, denn Leben ist keine Erfindung. Es kann daher kein Patent auf Leben geben. Lebende Materie kann als Gegenstand einer Erfindung sehr wohl unter Patentschutz gestellt werden. Aus ethischen Gründen sind hier klare Grenzen gezogen. Die EU-Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen, die auch in österreichisches Recht umzusetzen ist, schließt von der Patentierung aus:

  • den menschlichen Körper und seine Bestandteile als solche
  • Verfahren zum Klonen von Menschen
  • die Verwendung von menschlichen Embryonen

Die österreichische Bioethikkommission sieht in dieser erstmaligen Festlegung ethischer Grenzen in der Biotechnologie-Richtlinie einen Fortschritt.

Auf eine Erfindung, deren Gegenstand ein bestimmter DNA-Abschnitt, ein Gen, ist, kann ein Patent erteilt werden. DNA ist freilich nicht Leben, sondern eine chemische Substanz, die genetische Informationen trägt und als Zwischenprodukt bei der Herstellung medizinisch nützlicher Proteine verwendet werden kann. Dazu gibt es in Österreich bereits jetzt eine große Zahl an Patenten, die oftmals kurz Biopatente genannt werden.

Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus, durch die eine technische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung

  • neu sein: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.
  • gewerblich anwendbar sein und
  • sie muss auf einer erfinderischen Leistung beruhen: Die Erfindung muss sich in ausreichender Höhe vom Stand der Technik abheben, d.h. sie darf sich für einen auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.

Es kann also von Menschen stammendes biologisches Material, das isoliert wurde, oder ein durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, Gegenstand einer Erfindung sein, sofern die üblichen Patentierungsvoraussetzungen vorliegen.

Beispiel Interferon: Interferon ist eine Substanz, die der menschliche Körper von Natur aus herstellt. Doch die Fähigkeit, Interferon außerhalb des Körpers künstlich herzustellen, in Verbindung mit dem Know-how, dieses Interferon als Krebsmittel anzuwenden, ist eine Erfindung. Daher sind dieses Interferon und die isolierte DNA-Sequenz, die hierfür codiert, patentierbar.

Ein Patent räumt dem Erfinder das Recht ein, für eine begrenzte Zeitspanne andere an der kommerziellen Nutzung seiner Erfindung zu hindern. Patente verleihen dem Patentinhaber aber keinerlei Besitzrecht an der patentierten Sache. Erst durch die Patentierung wird die Erfindung öffentlich und damit auch für andere Forscher zugänglich gemacht.

Rückfragen an:   Dr. Franz Latzko
Telefon:   05 90 900 - 3367
E-mail:   latzko@fcio.wko.at

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